Deutschland stimmt ebenfalls für Änderung in der Berner Konvention. KJVW begrüßt positives Signal. Bundesregierung wird aufgefordert, die nächsten Schritte hin zum aktiven Wolfsmanagement zu gehen.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben heute für eine Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt – darunter auch Deutschland. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung als positives Signal und fordert die Bundesregierung auf, die nächsten Schritte hin zu einem aktiven Wolfsmanagement konsequent zu gehen.
Nach formaler Billigung der Abstimmung im EU-Ministerrat wird die EU-Kommission den Antrag bei der Berner Konvention im Dezember einbringen. Diese muss zustimmen und danach kann die EU-Kommission die FFH-Richtlinie anpassen. “Der Weg ist frei, die Bundesregierung muss sich jetzt in Europa aktiv für die Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie einsetzen”, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Abgesehen davon müsse die Ampelkoalition endlich die Entnahme von Wölfen im Einzelfall so gestalten, dass sie wirksam und rechtssicher sei. Bislang fehle dazu allerdings augenscheinlich der Wille, so Dammann-Tamke weiter. Das vor gut einem Jahr von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vorgestellte Schnellabschussverfahren ist nach Ansicht des DJV gescheitert.
Unabhängig von der heutigen positiven Entscheidung auf EU-Ebene bleibt die Bundesregierung weiterhin die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagement in Deutschland schuldig, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang weist der DJV auf das von der FDP in Auftrag gegebene Gutachten des Staatsrechtlers Professor Michael Brenner hin. Demnach ist bereits unter dem jetzigen Anhang IV der FFH-Richtlinie ein Bestandsmanagement für den Wolf unter engen Voraussetzungen möglich. Steigende Wolfspopulation, steigende Schäden und schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung: Der DJV fordert klare rechtliche Regelungen, die schlussendlich eine Herabstufung des Schutzstauts für den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) nach V (geschützt) FFH-Richtlinie erfordern.
Die heutige Entscheidung in Brüssel ist ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem praxisgerechten Umgang mit dem Wolf. Vorerst ist nur entschieden, dass die EU bei der Berner Konvention einen Antrag auf Änderung des Schutzstatus stellt. Die Mehrheit in der Berner Konvention gilt als wahrscheinlich, so hatte die Schweiz 2018 selbst einen entsprechenden Antrag gestellt. Die FFH-Richtlinie der EU bleibt zunächst unverändert, der Wolf weiterhin streng geschützt (Anhang IV). Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ist jedoch Voraussetzung für die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie.
Kreisjagdverband Stadt- und Landkreis Weimar e.V.