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Jagdhundewesen

Schwarzwildgatter

Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde am Schwarzwildgatter Blankenhain

Ausrichter:

KJV Weimar e.V.

Ort:

Schwarzwildgatter Blankenhain

Geprüft werden die Fachgruppen:

Gehorsam / Stöbern

Termine:

noch offen

Beginn:

08:00 Uhr

Meldeschluss:

1 Woche vor Prüfungsbeginn

Nenngeld:

60,00 € je Hund

(Nenngeld ist Reuegeld und ist erst am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung zu entrichten.)

Meldung für alle Termine:

maximal werden 6 Hunde zur Prüfung zugelassen. Bei weniger als 4 Hunden wird die
Prüfung nicht durchgeführt.

  • Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein gültiger Jagdschein sowie eine gültige Schutzimpfung des Hundes.
  • Der Nachweis der Identität des Hundes erfolgt durch Auslesen des registrierten Microchips.
  • Nach der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen wird die Teilnehmerzahl bestimmt.

Anmeldung:

Die Anmeldungen sind zu richten an:

Constanze Dahlet,

Tonndorfer Str.10

99438 Bad Berka OT München

Telefon: +49 36458 47576

Mobil: +49 176 31209424


Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Thüringer Verordnung zur Feststellung der Brauchbarkeit für Jagdhunde (Thüringer Jagdhundeverordnung  –  ThürJHVO) vom 30.11.2013 (GVBl. Nr. 11 S. 342 vom 19.12.2013)

 

 

Schwarzwildgatter in Bildern

Übungstermine

am Schwarzwildgatter Blankenhain sind zu erfragen bei Thomas Schneider, 0171 / 196 59 83.

Schwarzwildgatter

Das Schwarzwildgatter erfüllt alle Standards und Normen nach den Leitlinien für Schwarzwildgatter und ist somit „Anerkanntes Schwarzwildgatter zur Verhaltensanpassung und Prüfung von Jagdhunden für eine weidgerechte Schwarzwildjagd“

Arbeitsgruppe Schwarzwildgatter:

Schwarzwildgatter-Meister: Thomas Schneider

  • Denis Loch
  • Michael Gedig
  • Hans Fiedler

Die Übungseinheiten finden von März – Oktober jeden Jahres statt.

Kosten:

  • Mitglieder Landesjagdverband & Forstbedienstete Land Thüringen: 20€
  • Nichtmitglieder: 30€
  • Prüfung: 10€

Zu den Übungseinheiten sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ahnentafel des Hundes
  • Impfausweis
  • Jagdschein

Die Übungseinheiten finden nach Absprache mit dem Gattermeister statt.

Übungstage sind  Freitag/Samstag/Sonntag.

Schweißhunde

Jagdhundewesen in Thüringen:

 

Bestätigte Schweißhundeführer der Kreisjägerschaft Weimar

Stephan Heckmann

Ardennenbracke: Finn vom Luerwaldforst (Verein Ardennenbracke) Telefon: 0176 / 57840953

Jagdhunde Ausbildung
Thomas Schneider

BGS: Raika von den Drei Pappeln & Cleo vom Roten Bruch (Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde 1912/JGHV) Telefon: 0171 / 1965983

Jagdgebrauchshunde-Ausgleichsfonds

Regelung von Schadenszuschüssen durch einen Fonds bei Verlust und Verletzung von Jagdgebrauchshunden – Jagdgebrauchshunde-ausgleichsfonds (JGHAF) – .

Der JGHAF wird durch die Mitglieder des KJV Weimar e.V. gebildet und in dessen Geschäftsstelle geführt und verwaltet. Er ist nicht Bestandteil des Haushaltes des KJV Weimar e.V. Aus dem JGHAF kann beim Tod oder Verlust eines Jagdgebrauchshundes bis zu 1000,00 € Ersatz geleistet werden.

Die Höhe beträgt 3,00€ pro Mitglied im Jagdjahr und wird mit dem Beitrag bezahlt. Ein Rechtsanspruch gegen den vom KJV Weimar e.V. verwalteten Fonds entsprechend dieser Regelung ist ausgeschlossen.

3) Ein Anspruch besteht nur für solche Jagdgebrauchshunde die während der Ausbildung zum Jagdgebrauchshund oder während der befugten Jagdausübung verletzt abhandengekommen oder tödlich verunfallt sind bzw. auf Grund von Unfällen notgetötet werden mussten. Die Zahlung aus dem JGHAF setzt voraus, dass dem Hundeeigentümer kein Schadensersatzanspruch gegen Dritte zusteht. Der Hundeeigentümer hat in jedem Fall nachzuweisen, dass er sich um die Durchsetzung solcher Ansprüche im Rahmen des Zumutbaren erfolglos bemüht hat. Bei berechtigten Ansprüchen auf Zuschusszahlungen aus anderen Fonds sind diese erst in Anspruch zu nehmen. Liegen die Leistungen unter denen des JGHAF wird der Differenzbetrag zum JGHAF unter Beibringung des Auszahlungsbeleges des anderen Fonds erstattet.

Im Einzelnen gelten für die Erlangung zur Auszahlung nachfolgende Bestimmungen:

1) Voraussetzung für eine Leistung aus dem JGHAF ist die vorherige Registrierung des Hundes in der Geschäftsstelle des KJV Weimar e.V. Entsprechende Formulare sind in der Geschäftsstelle des KJV Weimar e.V. und auf der Homepage erhältlich. Veränderungen der Daten des Jagdgebrauchshundes (Prüfungen, Verkauf u.Ä.) werden laufend, grundsätzlich aber mit der Kassierung der Mitgliedsbeiträge an die Geschäftsstelle des KJV Weimar e.V. gemeldet. Für nicht registrierte Hunde erfolgt keine Leistung aus dem JGHAF. Der Tod eines Jagdgebrauchshundes auch außerhalb der Leistungen des Fonds ist innerhalb von 4 Wochen der Geschäftsstelle zu melden.

2) Gefördert werden alle Jagdgebrauchshunde die vom JGHV anerkannt im Zuchtbuch eingetragen sind und eine Prüfung ihres Zuchtvereins oder eine Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich absolviert haben.

4) Die Höchstgrenzen für Schadenszuschusszahlungen durch den JGHAF betragen:

a) für Hunde im Alter von 3 Monaten bis zu 3 Jahren die sich in der Ausbildung befinden bzw. eine Anlagenprüfung bestanden haben in einer Höhe bis zu 500,00 €

b) für Hunde älter als 36 Monate bis zu 10 Jahren die eine Gebrauchsprüfung, die Brauchbarkeitsprüfung, die Hauptprüfung oder eine Verbandsschweißprüfung bestanden haben unter Berücksichtigung ihres jagdlichen Einsatzes bis zu 1000,00 €.

c) Für Hunde älter als 10 Jahre wird der Zuschuss entsprechend seines Einsatzes reduziert.

d) Die Höchstgrenzen der Behandlungskosten durch den Tierarzt betragen 550,00 € abzüglich 50,00 € Selbstbeteiligung.

5) Der Antrag des Hundeeigentümers ist spätesten innerhalb 1 Woche nach dem Unfall an den Verantwortlichen für das Hundewesen des KJV Weimar e.V. zu richten.

Mit dem Antrag sind der Unfallhergang sowie der bisherige jagdliche Einsatz des Hundes zu schildern.

Außerdem sind notwendigerweise folgende Unterlagen beizufügen:

a) eine Kopie der Ahnentafel und des Impfausweises

b) Kopien der Zensurenblätter der Leistungsprüfungen sowie des Zeugnisses zur Bestätigung der jagdlichen Brauchbarkeit

c) Original des tierärztlichen Attests mit Art der Behandlung bzw. der Todesursache bzw. dem Grund der Nottötung

Der Verantwortliche für das Hundewesen des KJV Weimar e.V. hat diesen Antrag spätestens innerhalb 2 Wochen nach Eingang  einzureichen.

Die Entscheidung der Anträge trifft der Vorstand des KJV Weimar e.V. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen. Die Zahlung an die Antragsteller kann erst nach Abschluss des Finanzjahres im Rahmen der Höhe des gebildeten Fonds erfolgen. Über die Abrechnung ist jährlich vor der Delegiertenversammlung durch den Obmann für Hundewesen zu berichten.