Waschbär sitzt im Laub- Infobild zum Beitrag Waschbärmanagement braucht mehr als gute Absichten

Waschbärmanagement braucht mehr als gute Absichten

Waschbärmanagement braucht mehr als gute Absichten –
Artenschutz, Verwertung und praxistaugliche Regeln

Der Landesjagdverband ThĂĽringen e. V. hat gemeinsam mit dem Deutschen Jagdverband
einen Film veröffentlicht, der ein Thema aufgreift, das auch uns im Kreisjagdverband Weimar
e. V. seit Längerem beschäftigt:

Wie können wir mit dem Waschbären als invasiver Art
verantwortungsvoll umgehen – und wie lassen sich Artenschutz, Jagd und eine sinnvolle
Verwertung miteinander verbinden?

Die grundsätzliche Position des Landesjagdverbandes Thüringen teilen wir ausdrücklich. Der
Waschbär gehört mittlerweile fest zum Bild unserer Kulturlandschaft und ist längst auch in
unseren Städten und Gemeinden angekommen. Gerade seine enorme Anpassungsfähigkeit
macht ihn so erfolgreich. Gleichzeitig kann der Waschbär insbesondere in sensiblen
Lebensräumen zusätzlichen Druck auf heimische Tierarten ausüben. Boden- und
Höhlenbrüter, Amphibien, Reptilien und andere gefährdete Arten können hiervon betroffen
sein.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, den Waschbären zum Feindbild zu erklären. Es geht
vielmehr um einen sachlichen und verantwortungsvollen Umgang mit einer invasiven Art und
um die Frage, wie dort gehandelt werden kann, wo hohe Waschbärdichten zu Konflikten mit
Artenschutz, Gebäudeschutz und den Interessen der Bevölkerung führen.

Was erlegt wird, sollte möglichst auch genutzt werden

Ein Aspekt, den der Kreisjagdverband Weimar ausdrücklich unterstützt, ist die möglichst
umfassende Verwertung erlegter Tiere.
Wildbret ist ein hochwertiges regionales Lebensmittel. Das gilt grundsätzlich auch für den
Waschbären. Dass dieser Gedanke keineswegs nur Theorie ist, zeigt das Lindeneck in
Weimar, wo Waschbär fachgerecht zubereitet und tatsächlich auf den Teller gebracht wird.

Damit schlieĂźt sich ein sinnvoller Kreislauf: Ein Tier wird im Rahmen des Wildtiermanagements entnommen
und anschlieĂźend als Lebensmittel genutzt, anstatt eine wertvolle Ressource ungenutzt zu entsorgen.

Auch die Thüringer Landesregierung hat bereits erklärt, dass eine möglichst effektive Verwertung erlegter Tiere zur Ressourcengewinnung – insbesondere als Lebensmittel anzustreben ist, sofern beispielsweise Erkrankungen oder Parasitenbefall dem nicht entgegenstehen.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit liegt jedoch viel BĂĽrokratie.
Genau an dieser Stelle zeigt sich aus Sicht des Kreisjagdverbandes Weimar eines der
wesentlichen Probleme der derzeitigen Situation: Wer eine konsequente Bejagung des
Waschbären fordert, muss auch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen
dafĂĽr schaffen.

Das gilt besonders für den städtischen Raum.

Waschbären finden in Städten hervorragende Lebensbedingungen. Dachböden, Gartenhäuser,
Mülltonnen, Kompostplätze und Futterstellen bieten Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten.
Gleichzeitig befinden wir uns hier regelmäßig in sogenannten befriedeten Bezirken, in denen
die Jagd grundsätzlich ruht.

Das Thüringer Jagdgesetz sieht zwar Möglichkeiten zum Fang und zur Tötung von
Haarraubwild durch sachkundige EigentĂĽmer oder NutznieĂźer beziehungsweise durch
beauftragte sachkundige Personen vor. Eine beschränkte Jagdausübung kann zudem durch die
untere Jagdbehörde gestattet werden. Jagdhandlungen mit Schusswaffen unterliegen nochmals
besonderen Voraussetzungen.

Was auf dem Papier zunächst nach einer Lösung klingt, erweist sich in der Praxis schnell als
kompliziert.

Gerade dort, wo Waschbären besonders häufig auftreten – nämlich im Siedlungsraum –,
kann der Jäger eben nicht einfach genauso handeln wie in seinem Jagdrevier.
Eigentumsverhältnisse, Jagdrecht, Tierschutzrecht, Waffenrecht und behördliche
Zuständigkeiten greifen ineinander. Für Bürgerinnen und Bürger wie auch für die
hinzugezogenen Jäger ist oftmals nur schwer nachvollziehbar, wer unter welchen
Voraussetzungen handeln darf.

Ein wirksames Waschbärmanagement im Stadtgebiet braucht deshalb klare,
einheitliche und praktikable Regelungen.

Trichinenuntersuchung: Verwertung gewünscht – Praxis unnötig erschwert

Noch deutlicher wird der Widerspruch bei der Verwertung als Lebensmittel.

Soll ein erlegter Waschbär verzehrt werden, ist eine amtliche Untersuchung auf Trichinen
vorgeschrieben. Das ist aus GrĂĽnden des Verbraucherschutzes richtig und notwendig.

Unverständlich ist aus unserer Sicht jedoch die derzeitige Ausgestaltung der Probenentnahme.
Während entsprechend ermächtigte Jäger beispielsweise beim Schwarzwild die
Trichinenprobe selbst fachgerecht entnehmen können, sieht das Bundesrecht diese
Möglichkeit beim Waschbären derzeit nicht vor. Die Entnahme der Probe kann dem Jäger bei
dieser Wildart nicht ĂĽbertragen werden.

Für die Praxis bedeutet das: Der Waschbär muss bei vorgesehener Verwertung dem
zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur amtlichen
Probenentnahme vollständig vorgelegt werden.


Gerade bei einer Wildart, deren stärkere Bejagung und anschließende Verwertung politisch
und gesellschaftlich gewĂĽnscht werden, ist dies schwer vermittelbar.
Wenn ein geschulter und entsprechend ermächtigter Jäger in der Lage ist, eine Trichinenprobe
beim Schwarzwild ordnungsgemäß zu entnehmen, sollte geprüft werden, weshalb eine
vergleichbare Regelung beim Waschbären nicht möglich sein soll.

Hier braucht es aus unserer Sicht dringend eine Änderung auf Bundesebene.

Und wenn eine Verwertung nicht möglich ist?

Nicht jeder erlegte Waschbär kann oder wird als Lebensmittel genutzt werden. Krankheit,
Parasitenbefall, der Zustand des Wildkörpers oder schlicht fehlende Verwertungsmöglichkeiten
können einer Nutzung entgegenstehen.

Dann stellt sich unmittelbar die nächste praktische Frage:

Wohin mit dem Tierkörper – und wer trägt die Kosten?

Genau hier darf die Verantwortung nicht einfach beim ehrenamtlich handelnden Jäger enden.
Wer von der Jägerschaft eine verstärkte Bejagung invasiver Arten erwartet, muss gleichzeitig
funktionierende und möglichst kostenfreie beziehungsweise angemessen finanzierte
Entsorgungswege schaffen. Das gilt insbesondere für Maßnahmen im öffentlichen Interesse
und im urbanen Raum.

Es kann auf Dauer nicht funktionieren, dass Jäger Zeit, Ausrüstung, Fahrtkosten und
gegebenenfalls Gebühren aufbringen und anschließend zusätzlich selbst organisieren und
finanzieren müssen, wie ein nicht verwertbarer Tierkörper ordnungsgemäß entsorgt wird.

Artenschutz und Wildtiermanagement sind gesellschaftliche Aufgaben. Ihre Kosten dürfen nicht selbstverständlich auf das Ehrenamt verlagert werden.

Waschbärmanagement - Stadt und Land müssen gemeinsam gedacht werden

Der Waschbär macht an Reviergrenzen ebenso wenig Halt wie an Ortsschildern.

Eine Regulierung ausschlieĂźlich in Feld und Wald kann deshalb langfristig nur ein Teil eines
umfassenden Managements sein. Gerade Städte und Gemeinden müssen stärker einbezogen
werden.

Der Kreisjagdverband Weimar unterstĂĽtzt daher ausdrĂĽcklich die Forderungen des
Landesjagdverbandes Thüringen nach besseren Handlungsmöglichkeiten in befriedeten
Bezirken, einer Stärkung der Fallenjagd, praktikablen Lösungen für Verwertung und
Entsorgung sowie geeigneten kommunalen Strukturen.

Denkbar sind beispielsweise klar geregelte Stadtjägerstrukturen beziehungsweise feste
Ansprechpartner, die in enger Abstimmung mit Jagdbehörde, Ordnungsamt,
Veterinärbehörde, Grundstückseigentümern und örtlicher Jägerschaft tätig werden können.

Gleichzeitig gehört auch Prävention dazu. Mülltonnen und Komposter sollten gegen
Waschbären gesichert, Wildtiere nicht gefüttert und mögliche Zugänge zu Dachböden und
Gebäuden verschlossen werden. Jagd beziehungsweise Fang können immer nur ein Baustein
eines umfassenden Managements sein.

Unsere Forderung: Wer Waschbärmmanagement will, muss Management ermöglichen

Der gemeinsame Film von Landesjagdverband ThĂĽringen und Deutschem Jagdverband zeigt
eindrucksvoll, dass sich Artenschutz, verantwortungsvolle Jagd und nachhaltige Nutzung
miteinander verbinden lassen.

Der Kreisjagdverband Weimar e. V. unterstĂĽtzt diesen Ansatz ausdrĂĽcklich.
Gleichzeitig dĂĽrfen wir nicht ĂĽbersehen, dass zwischen politischer Forderung und jagdlicher
Praxis noch erhebliche LĂĽcken bestehen.

Wir brauchen deshalb klare und praktikable Regelungen fĂĽr die Entnahme von
Waschbären in befriedeten Bezirken, eine Möglichkeit zur Trichinenprobenentnahme
durch entsprechend geschulte und ermächtigte Jäger, verlässliche Strukturen für die
Entsorgung nicht verwertbarer Tiere und eine angemessene Finanzierung des damit
verbundenen Aufwandes.

Denn eines muss klar sein:
Waschbärmanagement kann nicht allein Aufgabe der ehrenamtlichen Jägerschaft sein.
Wer aus GrĂĽnden des Arten- und Naturschutzes eine Regulierung fordert, muss auch
dafĂĽr sorgen, dass diese rechtssicher, praktikabel und finanzierbar umgesetzt werden
kann.
Die Jägerschaft ist bereit, ihren Beitrag zu leisten. Jetzt braucht sie Rahmenbedingungen, die
diesen Beitrag auch ermöglichen.

Filmprojekt vom LJVT und DJV in Zusammenarbeit mit der Gaststätte Lindeneck in Weimar bei YouTube

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